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Ihr Weg zu einem neuen Zuhause

Blockhaus im Erzgebirgskreis 12/2023

Blockhaus als Endhaus in geschlossener Häuserreihe

Hier handelt es sich um einen Ersatzneubau, d.h. die Bauherrschaft schließt eine Baulücke zu einem Steinhaus mit ihrem Blockhaus. Aus Brandschutzgründen müssen hier die Straßenfront sowie die Giebelwand zum Nachbarn aus Stein gemauert werden. Hingegen die Gebäuderückseite (Garten) und die freie Giebelseite dürfen aus massiven, einschaligen Blockwänden bestehen. Gebaut wird das Blockhaus unter der Regie des Richtmeisters mit viel Eigenleistung.
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